Das Recht am eigenen Bild – das Recht des Stärkeren?

“Die Ankündigung der linken Szene, eventuelle Polizeiübergriffe mit Handykameras zu dokumentieren, bezeichnete der Senator als grenzwertig. Fotografieren könne die Persönlichkeitsrechte der Beamten verletzen. «Politisch steht hinter dieser Aktion im übrigen ein historisch völlig überholtes Bild der Polizei als einer Institution der Staatsmacht, die auf arme, demokratische Demonstranten einprügelt» [...]” (
Dr. Ehrhart Körting – Innensenator in Berlin)

http://www.berlinonline.de/aktuelles/berlin/detail.php?msg=ddp_1777545380

Ja, wo kämen wir denn dahin, wenn man den ganzen Demonstranten wirklich ihr Versammlungsrecht gewähren würde ohne dies psychologisch gleich wieder ein wenig durch eine permanente und vorverurteilende Überwachung aller Teilnehmer einzuschränken? Das Recht am eigenen Bild gilt ja definitionsgemäss bei solchen Veranstaltungen nicht immer und solange die Polizei filmt dann natürlich auch nicht wenn einzelne Teilnehmer gezielt und formatfüllend herrausgehoben werden. Gut, dass uns Dr. Körting aber nochmal daraufhinweist, dass Polizisten per definitionem die Guten sind und Aufnahmen egal in welcher Form und aus welchem Grund auch immer durch deren Persönlichkeitsrechte, Schlagstöcke, Tränengas und Wasserwerfer geschützt seien.

Wir danken Herrn Körting für diesen Hinweis, wir hätten sonst bei all der Konsumfreiheit ja fast schon vergessen gehabt, dass wir ja gar nicht in einer Demokratie leben.

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